Vorgeschriebenes Wartungsintervall von zwei Jahren gilt auch bei Neu-Westen
Insbesondere bei Schnäppchen-Angeboten einiger Internethändler ist aufgefallen, dass Rettungswesten verkauft werden, deren Produktionsdatum so lange zurück lag, dass sogar das erste Wartungsintervall bereits abgelaufen war. Das heißt: Die Rettungsweste wurde länger als zwei Jahre vor dem Verkauf hergestellt und ist somit überlagert. Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei fabrikneuen Rettungswesten die Wartungsintervalle eingehalten werden müssen.
Zwei Jahre nach dem Produktionsdatum ist die erste Inspektion durch autorisierte Wartungsstationen oder den Hersteller fällig, selbst wenn sich die Rettungswesten bis dahin nur im Lager oder Verkaufsraum eines Händlers befunden haben und nie ausgelöst wurden. Nur durch eine Wartung kann sicher gestellt werden, dass sich dann die Technik in einem einwandfreien Zustand befindet.
Käufer sollten sich deshalb über das Fälligkeitsdatum der nächsten Wartung informieren, das auf der Rettungsweste zumeist auf dem Schwimmkörper oder einem Etikett vermerkt ist. Fachhändler helfen hier gern weiter. Rettungswesten von Mitgliedsunternehmen des FSR sind an den Wartungsplaketten zu erkennen, auf der die Namen der Hersteller sowie der Monat und das Jahr der nächsten fälligen Wartung vermerkt ist, ähnlich wie bei den TÜV-Plaketten für Kraftfahrzeuge.
Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser erteilt der FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710 sowie unter www.fsr.de.com.