Die Corona-Krise stellt besondere Anforderungen an die Hygiene – auch für Rettungsmittel. Es taucht die Frage auf: Wie kann man seine Rettungsweste desinfizieren und die Viren möglichst effektiv bekämpfen?
Corona: Wie kann ich meine Rettungsweste desinfizieren? weiterlesenSchlagwort-Archiv: Rettungswesten
Rettungswesten
Nachfolgend geben wir einen Überblick über die verschiedenen Rettungswestentypen, Ausführung aus Ausstattung sowie die definierten Leistungsklassen von Rettungswesten.
Rettungswesten weiterlesenVerstärkung für den FSR
Das Unternehmen Nordwest-Funk ist dem Fachverband Seenot-Rettungsmittel beigetreten.
Der FSR hat durch ein neues Mitglied weiter an Kompetenz gewonnen. Das Unternehmen Nordwest-Funk aus Emden hat seinen Arbeitsschwerpunkt bei elektronischen Rettungsmitteln, vertreibt aber auch Ausrüstung wie Rettungswesten.
NAUTILUS

NAUTILUS Marine Service GmbH
Alter Postweg 30
21614 Buxtehude
Tel.: (04161) 559 03-0
Fax: (04161) 559 03-29
E-Mail: info@nautilus-gmbh.com
Homepage: www.nautilus-gmbh.com
Peter Frisch GmbH

Peter Frisch GmbH
Isar-Ring 11
80805 München
Tel.: (06227) 89941-0
E-Mail: industrie@frisch.de
Homepage: www.frisch-professional.de
Nordwest-Funk GmbH

Nordwest-Funk GmbH
Stedinger Str. 20a
26723 Emdem
Tel.: (04921) 99 90 60
Fax: (04921) 99 90 629
E-Mail: info@nordwest-funk.de
Homepage: www.nordwest-funk.de
SECUMAR

Bernhardt Apparatebau GmbH u. Co.
Bredhornweg 39
25488 Holm
Tel.: (04103) 125-0
Fax: (04103) 125-100
E-Mail: info@secumar.com
Homepage: www.secumar.com
Rettungswesten im Flugzeug
Aufblasbare Rettungswesten werden wegen der darin enthaltenen CO₂-Patronen unter bestimmten Voraussetzungen als Gefahrgut klassifiziert. Die CO₂-Patronen sind Druckgasbehälter, welche beim Transport in Passagierflugzeugen als Gefahrgut gelten.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Mitnahme von CO₂-Patronen in Verkehrsflugzeugen ins die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sowie die international gültigen ICAO T.I. 2023-2024. Rettungwesten werden werden darin in Tabelle 8-1, Aufzählung 12) definiert als: „Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste“. Darin wird die Mitnahme von aufblasbaren Rettungswesten im Handgepäck und aufgegeben Gepäck ohne Größenbeschränkung für die CO₂-Patronen ausdrücklich erlaubt.
Die Tabelle 8.1 der IATA T.I. 2023-2024 können Sie anbei beim Luftfahrtbundesamt herunterladen.
Hinweis: Leider stellen die ICAO T.I. keine Transportierungspflicht für die Luftfahrtgesellschaften dar. Diese beistzen in der Regel eigene Gefahrgutvorschriften und können schärfere Anforderungen an den Transport stellen. Aufgrund einer alternativen Umrechnung von Füllvolumen auf CO₂-Inhalt, werden von vielen Luftfahrtgesellschaften die Größe für CO₂-Patronen auf 28 g beschränkt.
Auszug aus der IATA-Bestimmung für Gefahrgüter
Ist es möglich, eine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen?
IATA-Gefahrgutvorschriften 64. AUSGABE, 1. JANUAR 2023
Mindestanforderung an Wartungsstationen für Rettungswesten
Seenot-Rettungsmittel sind und können nur dann für den nicht vorher bestimmbaren Zeitpunkt eines Notfalls betriebsbereit gehalten werden, wenn sichergestellt ist, daß die dem Rettungsmittel konzeptionell zugeordneten Funktionen genau zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich bestimmungsgemäß, einwandfrei und zuverlässig in ihrem Ablauf gewährleistet sind.