Schwimmhilfen oder Rettungswesten auch für Ruderer

RuderunfallFachverband Seenot-Rettungsmittel e. V. empfiehlt Aufnahme von Tragevorschriften in Vereinssatzungen

„Die Einstellung der Mitglieder des Vegesacker Rudervereins ist vorbildlich. Wir hoffen, dass sie viele Nachahmer findet.“ Mit diesen Worten kommentierte Ralf-Thomas Rapp, Vorsitzender des Fachverband Seenot-Rettungsmittel e. V. (FSR), die in der Satzung verankerte Vorschrift, dass zumindest während des Wintertrainings Rettungswesten beziehungsweise Schwimmhilfen anzulegen sind. „Wir freuen uns, dass ein derart umsichtiges Verhalten auch ohne gesetzliche Vorgaben erreicht werden konnte“, so Rapp weiter. Der FSR legt allen anderen Ruder- und Kanuvereinen nahe, ähnliche Regelungen zu treffen. Der FSR-Vorsitzende sagte: „Steht die Vorschrift in der Satzung, befindet sich der Vereinsvorstand bei Unglücksfällen in punkto Haftung auf der sicheren Seite.“ Auch die anderen Bremer Vereine wie der Ruderclub Hansa, der Bremer Ruderclub v. 1882 und der Bremer Sport- Club, Abteilung Rudern wollen ihre Ruderordnungen mit dem Passus ergänzen oder haben es bereits getan: Beim Winterrudern vom 15. November bis 15. März müssen alle Sportlerinnen und Sportler unter 18 Jahren Rettungswesten angelegt haben. Den Älteren wird das Tragen der Westen sehr empfohlen.
Die Dienstgruppe Sportschifffahrt der Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei Bremen hat in der jüngsten Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um Ruderer auf die Problematik aufmerksam zu machen. Dazu Polizeioberkommissar Holger Knauer: „Wir hatten zahlreiche Unfälle verzeichnen müssen, bei denen Ruderer ins kalte Wasser stürzten. Zwar kam es nicht zu schlimmen Personenschäden, doch die Ereignisse waren Grund genug, in die Informationsoffensive zu gehen“.
Holger Knauer hält automatische Rettungswesten für sinnvoll, wenn Ruderer, Kajak- oder Kanufahrer allein unterwegs ist. Bei Fahrten mit mehreren Personen sollten zumindest Schwimmhilfen angelegt werden. Die Wasserschutzpolizei Bremen schult die Vereinsmitglieder im Rahmen ihrer „Skippers Sicherheitstipps“.
FSR-Vorsitzender Ralf-Thomas Rapp ermuntert auch andere Vereine, diesen kostenlosen Service der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer in Anspruch zu nehmen, der vom FSR unterstützt wird. Die entsprechende Internetseite „Skippers Sicherheitstipps“ für detaillierte Informationen zur Aktion und Kontaktaufnahme ist über die Website www.fsr.de.com zu erreichen.

Im FSR haben sich 13 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser erteilt der FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710 sowie unter www.fsr.de.com.