Trend: Weg von der Waffe – hin zur Pyrotechnik

Pyrotechnische SignalmittelFSR rät Wassersportlern zum Erwerb eines Pyro-Scheins

Nach mehreren Änderungen im Waffenrecht, die durch traurige Amokläufe begründet waren, gab es auch unter Wassersportlern große Unsicherheiten, wie mit Signalwaffen für Seenotfälle umzugehen sei. Komplizierter wurde die Situation zusätzlich, weil die Fachausbildung für pyrotechnische Signalmittel zum Erwerb des sogenannten „Pyro-Scheins“ ausgesetzt worden war. „Das hat sich mittlerweile geändert. Es werden wieder Prüfungen abgenommen“, so Polizeioberkommissar Holger Knauer von der Dienstgruppe Sportschifffahrt der Wasserschutzpolizei Bremen. Als Folge rät Ralf-Thomas Rapp, Vorsitzender des Fachverbandes Seenot-Rettungsmittel, den Wassersportlern zum Erwerb eines Pyro-Scheins: „Dieser Erwerb ist weniger aufwändig als der Umgang mit den herkömmlichen Signalwaffen.“

Der Grund dafür ist, dass Signalwaffen des Kalibers 4, Gasrevolver mit Signalaufsätzen und –munition sowie Sechsfach-Werfer einiger Hersteller unters Waffenrecht fallen. Damit ist verbunden, dass ihre Besitzer Waffensachkunde und eine Waffenbesitzkarte nachweisen müssen. Zudem müssen die Waffen zuhause und an Bord in einem Safe der Sicherheitsstufe B getrennt von der Munition gelagert werden. Außerdem ist eine Munitionserwerbsberechtigung nötig. Werden die Auflagen nicht erfüllt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000,- Euro.

Polizeioberkommissar Knauer: „Die günstigere Alternative besteht darin, die Signalwaffen bei der Polizei, Landrats- oder Ordnungsämtern abzugeben und statt dessen auf pyrotechnische Signalmittel zu vertrauen.“ Sie fallen unter das Sprengstoffgesetz und bei ihrem Erwerb sind ebenfalls einige Regeln zu beachten. Handfackeln, Rauchtöpfe, Signalgeber und Signalraketen mit einer Steighöhe von bis zu 80 Metern gehören dabei zur Kategorie P 1. Sie können von Personen über 18 Jahren im Fachhandel frei erworben werden.

Fallschirmsignalraketen mit einer Steighöhe von 300 Metern zählen zur Kategorie P 2. „Wer diese Mittel erwerben und einsetzen möchte benötigt einen Pyro-Schein als Beleg einer Fachkundeausbildung“, so Knauer. Antworten auf 120 Fragen umfasst der Katalog, den Wassersportler sich aneignen müssen. Bootsfahrschulen Volkshochschulen und andere

Institutionen bieten entsprechende Lehrgänge an. Die Prüfungen erfolgen vor den Sportbootführerschein-Prüfungsausschüssen.

In Hinblick auf die Grundausrüstung empfiehlt Knauer für Sportfahrzeuge auf allen Seegebieten: acht Fallschirmsignalraketen (Sportboot), rot, mit Steighöhe 300 Metern, dazu zwei rote Handfackeln sowie zwei orange-farbene Rauchfackeln beziehungsweise Rauchsignale.

FSR-Vorsitzender Ralf-Thomas Rapp: „Eine Studie des FSR hat ergeben, dass deutsche Sportboote unzureichend mit pyrotechnischen Signalmitteln ausgerüstet sind.“ 47 Prozent aller Segelyachten und 53 Prozent aller Motoryachten hätten weder Signalraketen noch Signalgeber an Bord. Nicht einmal ein Drittel aller Bootseigner hielten Handfackeln parat. „Diese Tatsache ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass längere Zeit keine Prüfungen abgenommen wurden. Wir sehen es als positiv, dass die Modalitäten zum Erwerb von Pyro-Scheinen wieder gesichert sind und sich verantwortungsvolle Wassersportler entsprechend ihren Fahrtgebieten ausrüsten können“, so Rapp.

Im FSR haben sich 14 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser sind zu bekommen beim FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710 sowie unter www.fsr.de.com.