Der FSR-Vorsitzende Michael Dibowski erklärt, weshalb eine Ausrüstungspflicht das allgemeine Sicherheitsniveau sowie das Sicherheitsbewusstsein reduziert und weshalb der FSR und seine Mitgliedsunternehmen eine Ausrüstungspflicht ablehnen. Ausrüstungspflicht schafft nicht mehr Sicherheit weiterlesen
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FSR informiert Bundestagsabgeordnete
Der „Arbeitskreis Küste“ der CDU/-CSU-Bundestagsfraktion hatte den FSR eingeladen, um sich über neue Entwicklungen und Erfordernisse in Sachen Sicherheit rund um Wasser und Schifffahrt in Kenntnis setzen zu lassen. Der FSR-Vorstand und die Wasserschutzpolizei Travemünde informierten und diskutierten in Berlin mit den Bundestagsabgeordneten.
Der FSR-Vorstand und die Wasserschutzpolizei Travemünde informierten und diskutierten in Berlin mit den Volksvertretern.
Mehr als 20 Abgeordnete aus den norddeutschen Bundesländern oder deren Referenten konnte der FSR-Vorsitzende Ralf-Thomas Rapp in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung in Berlin begrüßen. Mit ihm waren der stellvertretende Vorsitzende Jan-Ulrich Bernhardt und Schatzmeister Michael Dibowski sowie Jochen Haase von der Wasserschutzpolizei in die Hauptstadt gekommen.
Zunächst wurde die Sicherheitslage beschrieben. Jochen Haase und Ralf-Thomas Rapp erläuterten die Unglücks- und Opferzahlen insbesondere im Wassersportbereich und benannten die Ursachen. Zu ihnen zählen außer dem Nicht-Anlegen von Rettungswesten unter anderem oft die Unfähigkeit von Wassersportlern, Mensch-über-Bord-Manöver zu fahren, die Überschätzung der eigenen Qualifikation oder auch das Fehlen von Rettungsmitteln. An mehreren Beispielen machte Wasserschutzpolizist Haase die Situation eindrucksvoll deutlich.
Keine Ausrüstungspflicht für Wassersport-Schiffe mit Rettungswesten
Nach einer kurzen Schilderung des Aufgabenbereichs des FSR wurden mehrere aktuelle Themen behandelt. Die derzeit im Gespräch befindliche Ausrüstungspflicht (Anm.: Nicht zu verwechseln mit einer Tragepflicht) von Wassersport-Schiffen mit Rettungswesten war eines davon. Ralf-Thomas Rapp erklärte den Abgeordneten die ablehnende Haltung des FSR zu einer solchen Pflicht. Nach Erfahrung des Verbandes werde sie eher zu weniger denn zu mehr Sicherheit führen. Denn es sei zu befürchten, dass dann qualitativ minderwertige Westen angeschafft werden, weil sie billiger sind. Und wenn solche Westen erst einmal an Bord seien, gestalte es sich erheblich schwieriger, die Bootsbesitzer dazu zu motivieren, sie durch leistungsstarke Produkte zu ersetzen. Eine neue Pflicht sei überdies von der Wasserschutzpolizei nur schwer zu überwachen und schaffe nur mehr neue Bürokratie. Der Fachverband setze hingegen auf Aufklärung und Einsicht. Die Abgeordneten nahmen diese FSR-Argumentation offen auf.
Angesprochen wurden bei dem Treffen überdies die Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien für die Ausrüstung von Schiffen mit Rettungsmitteln. Während für die Berufsschifffahrt das Arbeitsministerium zuständig sei, liege die Betreuung der Wassersportler im Bereich des Verkehrsministeriums. FSR-Vorstandsmitglied Jan-Ulrich Bernhardt wies darauf hin, dass diese Regelung effektiver gestaltet werden sollte. Dafür war das Treffen mit dem Arbeitskreis ein hervorragender Anlass, denn dem Gremium gehören Abgeordnete aus den entsprechenden Bundestagsausschüssen an.
Nicht-konforme Produkte am deutschen Markt
Sehr interessiert zeigten sich die Politiker aus den Küstenländern zudem an der Problematik der Prüfung und Zulassung von Seenot-Rettungsmitteln und deren negative Folgen für deutsche Arbeitsplätze. Ralf-Thomas Rapp berichtete davon, dass nicht alle Prüfungsinstitutionen, die „notified bodies“ Produkte auf Normerfüllung so streng prüfen wie die deutsche Seeberufsgenossenschaft. Über ausländische Institute kämen deshalb oft ungenügende, ja zuweilen sogar gefährliche Produkte auf den Markt, die jedoch das Steuerrad – ungerechtfertigterweise – als Qualitätsnachweis trügen. Sie stammten häufig aus asiatischen Ländern. Im Rahmen der Marktüberwachung werden sie den Behörden benannt.
Allerdings gestalte sich der Nachweis einer Normenverletzung oftmals sehr schwierig. Nachprüfungen seien aufwändig und teuer und selbst, wenn ein Regelverstoß bewiesen sei und das Produkt vom Markt genommen werde, werde es oft nur kurze Zeit später wieder angeboten – und zwar einfach unter anderem Namen.
Der FSR-Vorstand freut sich darüber, dass er seine Positionen einmal so unmittelbar politischen Entscheidern vortragen konnte. Dieses Treffen kam nach einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder bei dem FSR-Mitgliedsbetrieb Bernhardt Apparatebau/SECUMAR zustande. Wolfgang Börnsen, Vorsitzender des Arbeitskreises Küste, nahm seine Anregung auf, das Thema in größerer Runde zu behandeln. Selbstverständlich steht der FSR auch für Politiker anderer Parteien parat. Kontakte mit SPD-Abgeordneten sind bereits ebenfalls schon vorhanden.