Navigationslaternen für alle Schiffsgrößen

laternen_03Navigationslaternen dienen zur optischen Erkennung auf Binnen- und Seestraßen

Grundlagen

Um die Wende ins zwanzigste Jahrhundert wurde das Verkehrsaufkommen im englischen Kanal so hoch, dass man sich überlegte, wie Schiffe aus der Entfernung besser zu erkennen seien. So entstand die Notwendigkeit für Navigationslaternen.

Es gibt 3 verschiedene Arten von Navigationslaternen:

  • Petroleumlaternen
  • Gaslaternen
  • Elektrische Laternen

Alle Laternentypen unterliegen nationalen und internationalen Zulassungsvorschriften. Für Schiffe über 20 m Länge gilt die EN 14744, die alle Prüfanforderungen, die durch die COLREG 1972 (INTERNATlONAL REGULATlONS FOR PREVENTING COLLlSlONS AT SEA, 1972) vorgegeben sind, regelt.

In Deutschland wird die Zulassung durch den BSH (Behörde für Seeschifffahrt und Hydrographie) ehemals DHI erteilt. Der BSH wendet zur Prüfung von Navigationslaternen die EN 14744 auch für Schiffe unter 20 m Länge an.

Alle Laternentypen, die in Deutschland zugelassen sind, müssen für die Seeschifffahrtswege mit einem BSH-Zeichen (oder einem DHI Symbol für ältere Zulassungen) und für die Binnenwasserstrassen mit einem Ankersymbol gekennzeichnet sein.

In Deutschland dürfen nur Glühlampen in Navigationslaternen verwandt werden, die amtlich (BSH oder DHI Zeichen) zugelassen sind. Sollte man in Laternen No-Name- Produkte ohne das Zulassungszeichen benutzen, erlischt die Zulassung der Laternen.

Die COLREG 1972 ist eine International Richtlinie, die unter anderem die Navigationslaternen regelt. Die COLREG 1972 gilt ausschließlich für die Internationalen Seestraßen.

Sie gibt folgende Kriterien vor:

  • Farbort der Laternen
  • Tragweiten der Laternen
  • Lichtersorten (Backbord, Steuerbord, usw)
  • Lichterführung (welche Laternen werden gebraucht)

Da in der COLREG 1972 aber keine Aussagen über die Messmethoden gemacht werden ist seit August 2005 eine einheitliche Regelung innerhalb Europas zur Prüfung von Navigationslaternen gültig – EN 14744. Diese Regelt für alle Prüfinstitute, was, wie und in welcher Reihenfolge die Prüfungen abzulaufen haben.

Folgende Prüfungen müssen durchgeführt werden:

  • Sichtweite und Tragweite (Vertikal und Horizontal)
  • Farbmesstechnische Anforderung (Farbort)
  • Bautechnische Anforderung:
    • Zugtest bei einer heissbaren Laterne
    • Elektrische Sicherheit
    • Reflektoren
    • Befestigung
    • Energieversorgung
    • Nennspannung
  • Vibration
  • Schock
  • Regen /Gischt
  • Sonneneinstrahlung
  • Korrosion (Salznebel)
  • Elektromagnetische
  • Verträglichkeit (EMV)
  • Kompassschutzabstand
  • Gehäusetemperatur
  • Bei LED Laternen zusätzlich:
    • Temperatureinfluss auf die LED
    • Degradation
  • Trockene Wärme und Kälte
  • Leuchtwinkel bei Teilkreislaternen

Tragweite der Lichter

Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen folgende Mindesttragweiten erreichen:

(a) Auf Fahrzeugen von > 50m Länge
Topplicht – 6 Seemeilen
Seitenlicht – 3 Seemeilen
Hecklicht – 3 Seemeilen
Schlepplicht – 3 Seemeilen (gelbes Hecklicht)
weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht – 3 Seemeilen.

(b) Auf Fahrzeugen von > 20 < 50m Länge
Topplicht – 5 Seemeilen
Seitenlicht – 2 Seemeilen
Hecklicht – 2 Seemeilen
Schlepplicht – 2 Seemeilen (gelbes Hecklicht)
weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht – 2 Seemeilen.
Blaues Rundumlicht für die Binnenschifffahrt – 2 Seemeilen

(c) Auf Fahrzeugen von < 20m Länge
Topplicht – 3 Seemeilen
Seitenlicht – 2 Seemeilen
Hecklicht – 2 Seemeilen
Schlepplicht – 2 Seemeilen (gelbes Hecklicht)
weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht – 2 Seemeilen.

Blaues Rundumlicht für die Binnenschifffahrt – 2 Seemeilen

Beschreibung der einzelnen Laternenarten

Petroleumlaternen

Petroleumlaternen sind die ersten zugelassenen Laternentypen. Sie werden heute nur noch sehr selten als Notbeleuchtung auf Berufsschiffen oder auf rustikalen Museumsschiffen oder in der Kellerbar verwendet. Sie werden aus Kupfer oder verzinktem Stahl hergestellt. Der Brennstoff ist Petroleum, der mit einer offenen Flamme mittels eines Dochtes verbrannt wird. Die Brenndauer beträgt ca. 8-12 Stunden.

Es gibt 3 verschiedene Größen bei Petroleumlaternen:

  • 60BW (Brennweite der Linse) für Schiffe < 20m Länge
  • 70BW für Vollkreis, Heck- und Topplaterne für Schiffe > 20m Länge
  • 95 BW für Seitenlaternen Topplaterne für Schiffe > 20m Länge
Petroleumlaternen
Petroleumlaternen

Gaslaternen

Gaslaternen sind ausschließlich für unbemanntes Schleppgut zugelassen.

Elektrische Laternen

Yachtlaternen mit Glühlampe für Schiffe < 20 m Länge

Yachtlaternen mit Glühlampe gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Nur bei den Yachtlaternen gibt es auch doppelfarbige oder 3-farbige Navigationslaternen. Sowohl die Doppelfarbige Seitenlaterne als auch die 3-farbige Seglerlaterne ist nur für Schiffe < 12 m zugelassen.

laternen_02
In komplett Edelstahl
laternen_03
In Edelstahl mit Kunststoff Rückwand
In komplett Kunststoff mit Edelstahl Blenden
In komplett Kunststoff mit Edelstahl Blenden
In komplett Kunststoff
In komplett Kunststoff

Die in Deutschland zugelassenen Yachtlaternen werden mit Glühlampen der Fassung BAY15d betrieben. Es gibt sie in den Spannungen 6V, 12V und 24V.

In den Seiten-, Topp, und den farbigen Signallaternen müssen Glühlampen mit 25W gefahren werden. Alle anderen Laternen können mit 10W gefahren werden.

Glühlampe BAY15d
Beispiel für eine Glühlampe BAY15d

Navigationslaternen mit Glühlampen für Schiffe > 20m < 50m Länge

Navigationslaternen mit Glühlampe gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Am weitesten Verbreitet sind Glasfaserverstärkte Kunststoffe mit Blenden aus Edelstahl oder Kunststoff.

Die in Deutschland zugelassenen Navigationslaternen werden mit Glühlampen der Fassung BAY15d betrieben. Es gibt sie in den Spannungen 6V, 12V und 24V. Die am meisten benutzte Spannung ist 24V. Laternen dieser Größe haben für die Anker und Hecklaterne eine graue (weiß reduzierte) Linse, da die Tragweiten dieser Leuchten sonst zu stark wären. Selbstverständlich ist dieses Licht optisch als weißes Licht erkennbar.

Aufheissbare Laterne
Beispiel einer aufheissbaren Laterne

In allen Laternen müssen Glühlampen mit 25W gefahren werden.

Glühlampe BAY15d
Beispiel für eine Glühlampe BAY15d

Navigationslaternen mit Glühlampen für Schiffe > 50m Länge

Navigationslaternen mit Glühlampe gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Am weitesten Verbreitet sind Glasfaserverstärkte Kunststoffe mit Blenden aus Edelstahl oder Kunststoff. Ältere Varianten sind aus Kupfer.

Die in Deutschland zugelassenen Navigationslaternen werden mit Glühlampen der Fassung P28s betrieben. Es gibt sie in den Spannungen 24V, 115V und 230V. Die am meisten benutzte Spannung ist 230V. Laternen dieser Größe haben für die Anker und Hecklaterne eine graue (weiß reduzierte) Linse, da die Tragweiten dieser Leuchten sonst zu stark wären. Selbstverständlich ist dieses Licht optisch als weißes Licht Erkennbar. Es gibt diese Laternen in 3 verschiedenen Ausführungen:

  • Einzellaterne
  • Doppellaterne
  • Aufheißbare Laterne (nur die Einzelversion)
Doppelversion
Doppelversion

Das besondere an den Laternen ist die Doppelversion. Haupt und Reservelaternen befinden sich in einer Laterne. Der Zugang zur Reservelaterne (untere Laterne) wird durch verschiedene Möglichkeiten geschaffen. Durch Klappen über einen Scharnier, durch ein Herausnehmen der kompletten oberen Fassung oder durch komplettes entfernen der oberen Laterne.

Fassungen der Type B22
Fassungen der Type B22

In anderen Ländern wie z.B. Italien werden Fassungen der Type B22 verwendet. Diese haben aber auch eine separate Zulassung. (RINA)

In allen Laternen müssen Glühlampen mit Zulassungzeichen des BSH gefahren werden:

230V – 65W / 115V – 60W / 24V – 40W
laternen_22laternen_23

Glühlampen mit der Fassung E27 sind in Navigationslaternen nicht zugelassen. Immer wieder tauchen aus dem Ausland Laternen mit diesem Fassungstyp auf. Speziell bei den Teilkreislaternen können diese Glühlampen keinen exakten Ausstrahlungswinkel sicherstellen.

LED (Light Emitting Diode) Laternen

Allgemeine Information

ED-Laternen haben gegenüber konventionellen Laternen einen sehr großen Vorteil, der sich trotz der höheren Anschaffungskosten, speziell im Berufsschifffahrtbereich, schnell amortisiert und das ist die Lebensdauer.

Eine konventionelle Glühlampe hat laut Hersteller eine Lebensdauer von ca. 1000 Stunden. Diese 1000 Stunden basieren aber auf Laborbedingungen, die an Bord eines Schiffes nie zu finden sind. Vibration und Schock sind der größte Feind der Glühlampe. Deshalb kann man bei einer Glühlampe von einer Lebensdauer von ca. 500 Stunden ausgehen.

Hersteller von LEDs hingegen, sprechen von einer Lebensdauer von ca. 100.000 Stunden, die jedoch nicht garantiert sind.

Nachteile der LEDs sind ihre Empfindlichkeit gegenüber Wärme und die Degradation (Alterung) von LEDs. Degradation ist ein Alterungsprozess der LEDs, bei dem der Farbort und die Helligkeit sich verändert. Jede LED hat eine Degradationskurve, die von den Herstellern der LED beigestellt wird.

Wichtigstes Kriterium beim Kauf einer LED-Leuchte ist die korrekte Wärmeregelung. Die Halterung der LED muss einen entsprechenden Wärmeabfluss ermöglichen. Das ist einer der Gründe, warum Kunststofflaternen im Yachtbereich eine sehr viel kürzere Lebensdauer erhalten als Laternen im Berufschifffahrtsbereich. Ein Metallgehäuse oder eine LED-Halterung aus Metall haben eine wesentlich bessere Wärmeregulierung als eine Kunststofflaterne. Die LED wird dementsprechend besser geschützt.

Eine andere Möglichkeit ist die permanente Messung der Lichtstärke und des Farbortes durch Sensoren. Dieses ist technisch machbar aber für Navigationslaternen zu aufwendig und teuer. In speziellen Fällen von Sonderbeleuchtung ist diese Variante schon realisiert worden. Die Messung ermöglicht eine Nachregelung der LED, was dann zu einer sehr viel längeren Lebensdauer führt.

Ein weiterer großer Vorteil speziell im Yachtbereich ist der sehr viel niedrigere Stromverbrauch. Genauere Angaben hierzu bei der Vorstellung der einzelnen Laternentypen.

Ein Auswechseln der LED-Einheiten ist nicht oder nur speziell für denselben Lampentyp eines Herstellers möglich. Alle LED-Lampen mit einer Fassung BAY15d oder P28s sind nicht zugelassen und entsprechen nicht den Vorschriften – oft widersprechend zu Herstellerangaben in Prospekten.
LED-Navigationslaternen für Schiffe > 20m < 50m Länge

LED-Navigationslaternen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Am weitesten Verbreitet sind Glasfaserverstärkte Kunststoffe mit Blenden aus Edelstahl oder Kunststoff.

Die in Deutschland zugelassenen Navigationslaternen werden in den Spannungen 12V und 24V. Die am meisten benutzte Spannung ist 24V.

Die Laternen bestimmter Anbieter sind von 0 – 50m zugelassen, d.h. eine Laterne für alle Längen. Lediglich die Topplaterne muss ab 20m Länge in die 5sm Variante geändert werden.

laternen_11

LED-Yachtlaternen für Schiffe < 20m Länge

LED-Yachtlaternen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Nur bei den Yachtlaternen gibt es auch doppelfarbige oder 3-farbige Navigationslaternen. Sowohl die Doppelfarbige Seitenlaterne als auch die 3-farbige Seglerlaterne ist nur für Schiffe < 12m zugelassen.

laternen_09

laternen_10

LED-Navigationslaternen für Schiffe > 20m < 50m Länge

LED-Navigationslaternen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Materialien. Am weitesten Verbreitet sind Glasfaserverstärkte Kunststoffe mit Blenden aus Edelstahl oder Kunststoff.

Die in Deutschland zugelassenen Navigationslaternen werden in den Spannungen 12V und 24V. Die am meisten benutzte Spannung ist 24V.

Die Laternen bestimmter Anbieter sind von 0 – 50m zugelassen, d.h. eine Laterne für alle Längen. Lediglich die Topplaterne muss ab 20m Länge in die 5sm Variante geändert werden.

laternen_11

Wichtig:

Aufgrund des niedrigen Stromverbrauches ist bei den Bedienpanels darauf zu achten, dass das Panel in der Lage ist, ein Ausfallen der Laterne anzuzeigen. Konventionelle Panels sind nicht in der Lage eine Fehlfunktion der Laternen anzuzeigen. Die Laterne kann zwar an und ausgeschaltet werden, gibt aber immer eine Fehlermeldung.

 

Steuerrad (MED) Zulassung für Navigationslaternen

Das Thema MED Zulassung für die Seeschifffahrt in Europa ist seit langer Zeit in Arbeit. Nachdem die Zulassungsgrundlagen mit der EN 14744 geschaffen worden sind, liegt der „schwarze Peter“ bei der EU. Laut BSH sollte die Beförderung in den Annex schon Mitte letzten Jahres freigegeben werden. Bis zum heutigen Tage ist keine klare Aussage darüber getroffen worden, ab wann wir Hersteller das „Steuerrad“ als gültige Europäische Norm verwenden dürfen. Alle neuen Laternentypen werden vom BSH schon nach den neuen Prüfungsrichtlinien getestet.