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- Erstellungsdatum 5. Dezember 2015
- Zuletzt aktualisiert 10. Oktober 2019
Mindestanforderungen an Wartungsstationen für Rettungsinseln
Seenot-Rettungsmittel sind und können nur dann für den nicht vorher bestimmbaren Zeitpunkt eines Notfalls betriebsbereit gehalten werden, wenn sichergestellt ist, daß die dem Rettungsmittel konzeptionell zugeordneten Funktionen genau zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich bestimmungsgemäß, einwandfrei und zuverlässig in ihrem Ablauf gewährleistet sind.