Seenot-Rettungsmittel sind und können nur dann für den nicht vorher bestimmbaren Zeitpunkt eines Notfalls betriebsbereit gehalten werden, wenn sichergestellt ist, daß die dem Rettungsmittel konzeptionell zugeordneten Funktionen genau zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich bestimmungsgemäß, einwandfrei und zuverlässig in ihrem Ablauf gewährleistet sind.