Problem: Funkgeräte mit Seenotruf-Taste

FSR warnt vor unberechtigter und inflationärer Nutzung von Notfrequenzen der internationalen Schifffahrt

Im Rahmen seiner Aufgaben der Marktbeobachtung hat der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) festgestellt, dass in Deutschland Sprechfunkgeräte mit Notrufkanälen auch an Kunden verkauft werden, selbst wenn diese nicht das dafür notwendige Sprechfunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) besitzen. Der FSR weist darauf hin, dass die unberechtigte Nutzung der internationalen Notfrequenzen Kanal 16 und DSC Kanal 70 empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Der Hintergrund: In Deutschland ist es gesetzlich geregelte Praxis, dass Funkgeräte mit Notruftasten bzw. Frequenzen von der Bundesnetzagentur für ein ganz bestimmtes Schiff zugelassen werden.

Jedoch bieten Händler verstärkt Handfunkgeräte mit Notruf-Tasten an, die keinen Schiffen/Seefunkstellen zugeordnet werden. Der Grund ist wachsende Nachfrage von Wassersportlern wie Tauchern, Paddlern, Surfern und anderen. Dieser Verkauf ist zwar legal, der Besitz der Funkgeräte ebenso – allerdings ist die Nutzung der Notrufkanäle ohne SRC verboten. Nach den Erfahrungen des FSR bei zahlreichen Beratungsgesprächen und Testkäufen weisen viele Händler auf diesen Zusammenhang nicht hin. Verschwiegen wird auch, dass dem unberechtigt funkenden Wassersportler bei Missbrauch Strafanzeigen und empfindliche Geldstrafen drohen können.

Verschärfend kommt die Problematik hinzu, dass bei inflationärem Anwachsen der Anzahl solcher Geräte die Effektivität des gesamten Systems in Gefahr gerät. „Eine Nutzung der Notruffrequenzen durch unautorisierte Personen führt zu Konfusion und Verwirrung auf dem Wasser, was für alle eine erhöhte Gefahr darstellt“, warnt FSR-Vorsitzender Michael Dibowski. Schon jetzt hätten die internationalen Seeretter mit einer extrem hohen Fehlalarmquote zu kämpfen und blicken zu Recht mit Sorge auf den Verkauf von Notrufsendern an Hobbysportler. Weltweit klagen Einsatzkräfte, dass es nicht an Notrufgeräten und -frequenzen mangelt, sondern an Rettern.

Geklagt wird ebenso über den Mangel an der Kompetenz und Ausbildung der Wassersportler, die Zugang zu den Notrufgeräten haben. Denn neben technischen Gründen sei auch eine hohe Arglosigkeit im Umgang mit den Geräten zu beklagen, aus der die erschreckend hohe Fehlalarmquote resultiert ungeachtet der möglichen hohen Kosten, die ein Rettungseinsatz auslöst und die der Sportler als Verursacher des Fehlalarms selber tragen muss.
Der FSR weist ebenfalls darauf hin, dass die Nutzung der Notrufkanäle durch Einzelpersonen ohne Schiffsbezug nicht nur in Deutschland, sondern nahezu weltweit nicht zugelassen ist. Lediglich in den Hoheitsgewässern der USA und Kanada könnten die Geräte auch von Einzelpersonen verwendet werden. Missbrauch wird dort jedoch streng geahndet.

Der FSR rät deshalb allen Wassersportlern, auf jeden Fall ein Funkzeugnis (SRC/LRC) abzulegen und sich keinesfalls zum Kauf dieser Geräte verführen zu lassern. Das fachgerechte Bedienen eines Funkgerätes ist nicht allein Teil guter Seemannschaft, sondern die dort erworbenen Kenntnisse helfen zudem, sich vor falscher Verkaufsberatung und problematischen Geräten zu schützen.

Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser erteilt der FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710 sowie unter www.fsr.de.com

Stand: Oktober 2013, Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten.