Voraussetzung ist der Nachweis über die pyrotechnische Sachkunde und der Nachweis des Bedürfnisses. Mit diesem Sachkundenachweis einen Antrag stellen beim zuständigen Ordnungsamt, unter Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs hervorgeht. (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein usw.) Wenn keine Einwände bestehen, stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus die zum Erwerb einer Signalpistole berechtigt.