Pyrotechnische Signalmittel

Pyrotechnische Seenotsignalmittel für die Sicherheit der Besatzung

Pyrotechnische Seenotsignalmittel sind unverzichtbare Ausrüstungsgegenstände für den Ernstfall auf hoher See. Sie dienen dazu, bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Besatzung effektiv auf die Notwendigkeit zur Hilfe aufmerksam zu machen.

Die Verwendung solcher Signalmittel ist ausschließlich im Seenotfall gestattet. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass nur Produkte zum Einsatz kommen, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und zugelassen wurden.

Unterscheidung und Funktionen

Bei den pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ist es wichtig, zwischen Produkten mit Abschussgeräten und solchen, die aus der Hand gezündet werden, zu unterscheiden.

Signalmittel mit Abschussgeräten, wie Signalgeber und Signalpistolen, unterliegen dem Waffengesetz und sind mehrfach verwendbar. Pyrotechnische Seenotsignalmittel, die aus der Hand abgeschossen werden können, fallen hingegen unter das Sprengstoffgesetz und sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen.

Signalraketen sind handgezündete Leuchtsignale, die intensiv leuchtendes Licht ausstrahlen. Ein Fallschirm sorgt dafür, dass das Leuchtmittel langsam zu Boden sinkt.

Handfackeln erzeugen Licht und Rauch während des Abbrennens.

Rauchsignale verbrennen unter starker Rauchentwicklung und sind bei Helligkeit besser erkennbar als Lichtsignale.

Lichtrauchsignale werden bei Person-über-Bord-Situationen eingesetzt, um die Position eines Rettungsrings sowohl tagsüber als auch nachts zu markieren.

Fallschirmsignalrakete
Fallschirmsignalrakete

Umgang mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln: Hinweise und Sicherheitsmaßnahmen

Beim Erwerb von Seenotsignalmitteln und Signalpistolen sind bestimmte Bezugsauflagen zu beachten. 

  1. Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen (Unterklasse T1) können von Personen über 18 Jahren ohne Auflagen erworben werden.
  2. Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Leinenwurfraketen und Licht-Rauch-Signale (Unterklasse T2) dürfen nur von nautischen Patentinhabern, Rettungsbootsscheininhabern oder Personen mit Sachkundenachweis erworben werden.

Allgemeine Sicherheitshinweise

  • Kinder oder Personen, die nicht mit den Gefahren vertraut sind, dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht nutzen.
  • Seenotsignale sind ausschließlich im Seenotfall zu verwenden und nicht für Feuerwerke oder Showzwecke in Stadien und Großveranstaltungen.
  • Pyrotechnische Gegenstände können extreme Hitze entwickeln, Projektile ausstoßen oder explodieren. Verwenden Sie diese daher nur im Freien, nicht in Innenräumen.
  • Vor der Verwendung sollten Sie die Bedienungsanleitungen gründlich lesen und auf die BAM-Zulassung (Bundesanstalt für Materialforschung und –Prüfung) der Produkte achten.
  • Bei unsachgemäßer Verwendung besteht die Gefahr tödlicher oder lebensgefährlicher Verletzungen mit möglicherweise bleibenden Schäden.

Sicherheitsregeln beim Gebrauch von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln

  • Aufsteigende Signale sollten senkrecht über dem Kopf abgefeuert werden. 
  • Richten Sie die pyrotechnischen Signalmittel beim Abschuss niemals auf Menschen, Tiere oder Objekte.
  • Halten Sie bei der Verwendung von pyrotechnischen Signalmitteln immer Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten ein. Achten Sie darauf, nicht mit Körperteilen vor die Öffnung zu kommen.
  • Sollte ein Signalmittel beim Gebrauch versagen, werfen Sie dieses unverzüglich über Bord.

Aufbewahrung und Transport

  • Bewahren Sie die Seenotsignale kühl, trocken und leicht zugänglich in unverschlossenen Behältern auf und sorgen Sie dafür, dass Unbefugte und Kinder keinen Zugriff darauf haben.
  • Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
  • Beim Führen einer Signalpistole (ungeladen) müssen Sie Ausweise und Waffenbesitzkarte bei sich tragen.
  • Beachten Sie das Herstellungsdatum und die Verbrauchsdauer von pyrotechnischen Signalmitteln und kontrollieren Sie diese auf Korrosion und Beschädigungen. Die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen beträgt bei sachgemäßer Lagerung in der Regel drei Jahre.
  • Überlagerte Seenotsignale müssen dem Handel zurückgegeben oder in Delaborierbetrieben entsorgt werden. Sie dürfen nicht als Feuerwerkskörper verwendet werden.

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