Rettungswesten

Gewerblich

Rettungswesten sollen in Seenot geratene Personen vor dem Ertrinken bewahren und deren Rettung unterstützen.

Rettungswesten für den gewerblich-industriellen Bereich sind je nach Anforderung, die an sie gestellt werden, mit den jeweils passenden Eigenschaften erhältlich.

Man unterscheidet zwei Haupt-Bauarten:

  1. Feststoffwesten, bei denen der Auftriebskörper aus geschlossenzelligem Schaum besteht. Sie haben den Vorteil, dass der Auftrieb im Bedarfsfall nicht erst erzeugt werden muss, sondern permanent vorhanden ist. Moderne Feststoffwesten sind dabei so gut geschnitten, dass sie ihren Träger bei Bewegungen nicht behindern. Sie sind allerdings nicht für den gewerblichen Bereich zugelassen und spielen daher hier keine Rolle.
  2. Aufblasbare Rettungswesten, deren Schwimmkörper erst im Einsatzfall mit Gas gefüllt werden und so den Auftrieb erzeugen. Ihre größten Vorzüge sind Handlichkeit, Tragekomfort und hoher Auftrieb. Aufblasbare Westen unterteilen sich wiederum in solche, die per Hand ausgelöst werden und jene, die sich beim Kontakt mit dem Wasser automatisch aufblasen.

Alle Rettungswesten haben die gleiche Aufgabe: Sie sollen den Kopf des Verunglückten über der Wasseroberfläche halten; nach Möglichkeit auch dann, wenn er nicht bei Bewusstsein ist. Sie sollen das Drehen des Verunglückten in eine sichere Rückenlage unterstützen. Je nach Bekleidung, z.B. bei Schutzkleidung für schweres Wetter, ist dies nur durch hohen Auftrieb zu erreichen. Gewerblich werden zumeist nur Rettungswesten der Klassen 150 N und 275 N verwendet.

Den Einsatz im gewerblichen Bereich regeln Vorschriften der Berufsgenossenschaften, z.B. die DGUV Regel 112-201. Rettungswesten sind beispielsweise von Arbeitern auf Kaianlagen ebenso anzulegen wie in der Nassbaggerei oder in Kläranlagen. Für Spezialanwendungen werden Rettungswesten mit besonderen Ausstattungen angeboten werden, beispielsweise mit reflektierender Schutzhülle für Feuerwehren oder mit speziellen Auftriebskörpern für Einsätze beispielsweise auf Offshore-Erdöl-Anlagen.

Westen, die dies aufgrund der Bauart und Anordnung der Auftriebskörper nicht erreichen können, werden als Schwimmhilfen bezeichnet. Sie werden bevorzugt von Surfern, Kanuten und Wasserskiläufern eingesetzt, die nach dem Fall ins Wasser lediglich mit weniger Mühen schwimmen wollen.

Für Rettungswesten gelten seit dem 01. Juli 1995 EU-einheitliche Vorschriften für die Zulassung und das In-den-Verkehr-bringen. In der EU zugelassene Rettungswesten sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Der Hersteller muss auf Anfrage eine Konformitätserklärung abgeben, welche die rechtmäßige Kennzeichnung des Produktes bestätigt.

ISO 12402 und PSA-Verordnung

Rettungswesten und Schwimmhilfen sind in der Europäischen Union als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kategorisiert und müssen die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen, welche ab dem 21. April 2018 gilt. Dies geschieht über die harmonisierte PSA-Normenreihe (DIN EN) ISO 12402.

Das Normenpaket DIN EN ISO 12402 gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil 1: Zurückgezogen.
  • Teil 2: 275 Newton Rettungswesten,
  • Teil 3: 150 Newton Rettungswesten,
  • Teil 4: 100 Newton Rettungswesten.
  • Teil 5: 50 Newton Schwimmhilfen,
  • Teil 6: Rettungswesten und Schwimmhilfen für besondere Einsatzzwecke, wie z. B. Rettungswesten für die Feuerwehr, Strömungsretter, etc.
  • Teil 7 eröffnet eine umfangreiche Vorzertifizierung von Werkstoffen und Komponenten.
  • Teil 8 umfasst die Zubehörteile.
  • Teil 9 beinhaltet die erforderlichen Prüfverfahren.
  • Teil 10 ist ein Leitfaden zur Auswahl und zur Benutzung von Rettungswesten und Schwimmhilfen.

Hinweis: Die alten Normen DIN EN 393 bis 399 für Rettungswesten und Schwimmhilfen wurden im Dezember 2006 durch die neue Normen-Reihe DIN EN ISO 12402 abgelöst. Nach der alten Norm zugelassene Rettungswesten dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Sachkundigenprüfung und Wartung

Für den Bordbetrieb stellt sich die Frage, inwieweit die vorhandenen Rettungswesten nach den europäischen Normen noch weiter benutzt werden können. Für im Einsatz befindliche Rettungswesten gibt es keine Ersatzfristen. Die Rettungswesten sind der üblichen Sachkundigenprüfung und Wartung durch den Hersteller oder einer Wartungsstation zu unterziehen. Ein Ersatz mit einer Rettungsweste nach den neuen Normen wird dann erfolgen, wenn die zur Prüfung anstehende Rettungsweste gravierende Schäden aufweist, beziehungsweise wenn die Lebensdauer erreicht ist.

Weitere Informationen hierzu erteilen die Hersteller der Rettungswesten und Schutzbekleidung oder der FSR.