Rettungsinseln

RettungsinselnIn aufblasbare Rettungsinseln kann sich die Crew flüchten, wenn sie das Schiff verlassen muss. Die in Taschen oder Containern verpackten Rettungsinseln sind je nach Größe für vier bis zu 150 Personen ausgelegt.

Eine Rettungsinsel ist gewissermaßen ein zweites „Boot“, in das man sich flüchten kann, wenn das eigentliche Schiff verlassen werden muss. Rettungsinseln für die Berufsschifffahrt, ausrüstungspflichtige Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe unterliegen den internationalen SOLAS Bestimmungen. Zu den ausrüstungspflichtigen Sportfahrzeugen zählen Charterboote, wenn sie mit Crew beziehungsweise Skipper gechartert werden. Auskunft hierüber erteilt die Seeberufsgenossenschaft (SeeBg) in Hamburg. Sie erteilt die Zulassungen, die jedes Jahr erneuert werden müssen.

Für den SOLAS-Bereich sind Rettungsinseln in Größen für 6 bis 150 Personen erhältlich. Eine aufblasbare Rettungsinsel steckt in einer Packtasche oder einem stabilen Container. Im Ernstfall vertäut man zunächst die Reißleine der Rettungsinsel am Boot, wirft die Insel dann unaufgeblasen über Bord, zieht an der Reißleine und sorgt so dafür, dass sich die Auftriebskammern mit Luft oder CO2 füllen.
Rettungsinseln können sowohl offen als auch mit einem Dach versehen sein. Kenterschutzsäcke verhindern, dass die Inseln im Sturm umschlagen. Die Verbindungsleine zum Schiff weist eine Sollbruchstelle auf, so dass eine Rettungsinsel von einem sinkenden Schiff nicht in die Tiefe gezogen werden kann. Nach dem Übersteigen sollte die Leine nach Möglichkeit sicherheitshalber mit einem Messer gekappt werden.

Im Seenotfall sollte man versuchen, trockenen Fußes in die Rettungsinsel zu gelangen – durch Springen von Bord direkt auf die Insel. Um den Einstieg aus dem Wasser zu erleichtern, werden von verschiedenen Anbietern unterschiedliche Systeme parat gehalten, die treppen- und leiterartig konzipiert sind.

In einigen europäischen Länder existieren weitere nationale Vorschriften für Rettungsinseln, die für Wasserfahrzeuge unter der jeweiligen Landesflagge verbindlich sind.

Nach heutigem Stand der Technik werden Rettungsinseln von den meisten Herstellern in folgende Hauptkategorien unterteilt:

  1. Rettungsinseln für küstennahe Gewässer und große Binnenseen, in denen sich im Seenotfall der Aufenthalt auf wenige Stunden beschränkt.
  2. Rettungsinseln für die Hochsee und alle europäischen Küstengewässer
    (Nordsee, Ostsee, Mittelmeer). Sie sind ausgerüstet mit Isolationsboden gegen die Kälte des Wassers, selbstaufrichtendem Dach und einer Einstiegshilfe.
  3. Rettungsinseln für weltweite Fahrt auch in abgelegene Fahrtgebiete, in denen im Seenotfall eventuell ein längerer Aufenthalt in der Insel notwendig wird. Sie sind zusätzlich ausgerüstet mit umfangreicher Überlebensausrüstung wie zum Beispiel einem Notsender, Wassermacher und Überlebensrationen.
Rettungsinseln sind in verschiedenen Größen erhältlich
Rettungsinseln sind in verschiedenen Größen erhältlich – komplette Crews finden in ihnen Schutz.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Herstellern der Rettungsinseln.